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Im Kreuzungsbereich von Nord- und Langer Baunastraße liegt das ehemalige Einhaus. Nach Norden ist entlang der Nordstraße ein Stall angebaut. Das Wohnhaus wird durch eine Jahreszahl im Türpfosten auf 1806 datiert. Das eingeschossige Gebäude ruht auf einem hohen Tuffsteinsockel, der als Stall diente. Das schmucklose Fachwerkgefüge ist einfach verriegelt und wird durch Dreiviertelstreben ausgesteift. Das breite Zwerchhaus wurde erst um 1900 aufgebaut. Der außermittige Eingangsbereich und die Fensteröffnungen sind an originaler Position und Proportion erhalten. Der angrenzende Stall besteht aus einem hohen Tuffsteinsockel mit einem Fachwerkobergeschoss, das als Speicher diente.
Wohngebäude und Stall sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als kleinmaßstäbliche landwirtschaftliche Anlage. Sie befestigen den Kreuzungsbereich von Langer Baunastraße und Nordstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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