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Das in einer Biegung des Mühlenwegs gelegene Einhaus stammt aus dem späten 18. Jahrhundert. Das zweigeschossige Gebäude ruht auf einem Sandsteinsockel. Die Rähmkonstruktion zeigt ein einfach verriegeltes Eichenfachwerk mit Dreiviertelstreben und einzelnen Fuß- und Brüstungsstreben. Im Obergeschoss befinden sich halbe Mannfiguren an den Eckständern. Traufseitig ist ein profilierter Geschossüberstand ausgebildet. Der Eingangsbereich ist leicht verändert, dennoch lassen sich die Nutzungseinheiten des Einhauses weiterhin in der Fassade ablesen.
Aus geschichtlichen Gründen ist das Gebäude schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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