Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
An dem Abzweig des Mühlenwegs zur Bauna gelegenes Einhaus aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Mit seinem zum Mühlenweg orientierten Hofraum bildet das Gebäude mit der umliegenden Bebauung einen Platzraum. Das zweigeschossige Gebäude mit einem Zwerchhaus aus der Erbauungszeit wurde in Rähmbauweise auf einem Sockel errichtet, der als Stall diente. Links neben dem Eingangsbereich befindet sich eine große Toreinfahrt in den Scheunenbereich. Das einfach verriegelte Fachwerkgefüge wird durch geschosshohe Langstreben ausgesteift. Der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten und verfügte ursprünglich über ein Oberlicht.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Einhaus des 19. Jahrhunderts, dessen Nutzungseinheiten ablesbar geblieben sind. Durch seine Lage im Ortsgrundriss ist es städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |