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Das kleinmaßstäbliche, zweigeschossige Fachwerkgebäude ist Bestandteil der Bebauung um den Kirchhof. Es befindet sich auf der Südseite des Kirchbergs oberhalb des Schulgässchens. Das im frühen 19. Jahrhundert errichtete Gebäude wurde auf einem hohen Sandsteinsockel errichtet. Die Gebäuderückseite zeigt ein in Rähmbauweise errichtetes Eichenfachwerkgefüge. Das einfach verriegelte Fachwerkgefüge wird im Obergeschoss durch Brüstungs- und Halbstreben an den Eckständern ausgesteift. Traufseitiger, profilierter Geschossüberstand.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung als kleinmaßstäbliches Fachwerkwohnhaus, das Bestandteil der historischen Bebauung um den Kirchhof ist und somit das Ortsbild prägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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