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Im Nahbereich der Kirche und des Kirchhofs gelegenes Fachwerkgebäude, das Teil der historischen Bebauung um den Kirchhof ist. Das Gebäude stammt im Kern aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und wurde zum Kirchhof um 1900 in historistischer Formensprache massiv erneuert. Tür- und Fenstergewände sind in Sandstein gefasst. An den Konsolen des Türsturzes und am Mittelpfosten des Oberlichts befinden sich Flachreliefs. Das im Obergeschoss erhaltene Eichenfachwerkgefüge ist einfach verriegelt und wird durch Langstreben ausgesteift. Das Fachwerkgefüge der vom Kirchhof abgewandten Seite ist einfach verriegelt und wird im Obergeschoss durch Brüstungsstreben ausgesteift.
Das Fachwerkgebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung als Bestandteil der historischen Kirchringbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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