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Zwischen den Straßenzügen An der Kirche und Herkulesstraße liegt das in mehreren Bauabschnitten entstandene Einhaus. Der Kernbau von 1840 umfasst den westlichen Gebäudeabschnitt einschließlich der Tür. In einer ersten Erweiterung von 1842 erfolgte eine annähernd symmetrische Ergänzung um zwei weitere Fensterachsen. Rähmbauweise mit einem konstruktiven einfach verriegelten Fachwerkgefüge auf einem hohen Sandsteinsockel. Die Aussteifung erfolgt über Dreiviertelstreben. Mittig aufgesetztes abgeschlepptes Zwerchhaus. Ende des 19. Jahrhunderts wurde rechtsseitig ein schmaler Wirtschaftstrakt angebaut, der die Ausführung des Fachwerkgefüges vom Hauptgebäude aufnimmt.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und ortgeschichtlichen Bedeutung, das durch seine exponierte Lage prägend ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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