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An einem Stichweg zwischen der Straße An der Kirche und der Korbacher Straße gelegenes Wohnhaus, das Ende des 19. Jahrhunderts erbaut wurde. Das Gebäude ruht auf einem sockelartigen Erdgeschoss aus Sandstein, symmetrischer Fassadenaufriss. Erd- und Obergeschoss zeigen Mannfiguren, in den Brüstungsfeldern sind Andreaskreuze angeordnet. An der Ecke auf der Giebelseite befindet sich ein flacher Erker, der auf Kragsteinen aufliegt.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung als repräsentatives Wohnhaus aus dem Ende des 19. Jahrhunderts, das für das Ortsbild durch seine exponierte Lage prägend ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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