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Den Kern des Streckhofs bildet ein Einhaus aus dem späten 18. Jahrhundert. Dieser westliche Gebäudeteil ist zweifach verriegelt und wird durch Halbstreben ausgesteift. Im Obergeschoss sind an den Eck- und Bundständern Mannfiguren angeordnet, über dem Eingangsbereich ein Andreaskreuz. An dem Andreaskreuz, an den Eckständern und vereinzelt an den Halsriegeln befinden sich Flachschnitzereien, die Kassetten, Rosetten, Sterne und Ranken zeigen.
Nach Osten wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein Wirtschaftsgebäude angebaut. Das Erdgeschoss ist massiv erneuert. Das konstruktive Fachwerkgefüge des Obergeschosses ist einfach verriegelt.
Der traufseitige Geschossüberstand ist dem Hauptgebäude in vereinfachter Form nachempfunden.
Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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