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Städtisches Doppelhaus von 1929; Entwurf August Buxbaum und Georg Hoffmann (Stadtbauamt). Die dem Straßenverlauf folgende geschwungene Fassade ist unter dem kräftig vorkragenden Dachrand mit den Einschnitten der Treppenhausachsen streng gegliedert. Dekorative Ausmauerung in Blankbackstein kontrastiert hier mit Putz. Backsteinflächen täuschen den Schmuck von Fensterläden vor. Neu für einen städtischen Entwurf ist der Verzicht auf Schmuckformen, die über die Materialmöglichkeiten hinausgehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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