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Das traufständig stehende ehemalige Einhaus wurde in mehreren Bauabschnitten errichtet. Den ältesten Gebäudeabschnitt stellt der südliche Teil dar, der auf das ausgehende 18. Jahrhundert zu datieren ist. Im frühen 19. Jahrhundert wurde das Gebäude nördlich um eine Scheune erweitert. Der zweigeschossige Rähmbau ist an Bund- und Eckständern zweifach verriegelt.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als historische Hofanlage, die in ihren Funktionsbereichen ablesbar geblieben ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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