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In zwei Bauabschnitten entstandenes Einhaus. Die südlichen vier Gefache stammen aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts, während die nördlich anschließenden fünf Gefachbreiten im 19. Jahrhundert angebaut wurden. Das Gebäude ruht auf einem hohen Sockel, der als Stall diente. Der Gebäudeteil aus dem 18. Jahrhundert wurde in Rähmbauweise mit einem einfach verriegelten Eichenfachwerkgefüge errichtet. Die Eckständer sind mit Flachschnitzereien verziert. Der neuere Gebäudeteil übernimmt den profilierten Geschossüberstand. Das Fachwerkgefüge ist im Erdgeschoss zweifach verriegelt.
Das ehemalige Einhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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