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Das 1694 errichtete Herrenhaus des Hofs prägt den Kreuzungsbereich von Korbacher Straße und Wahlgemeinde. Westlich schließt sich entlang der Korbacher Straße eine Gartenfläche mit altem Baumbestand an. Das Herrenhaus zeigt sich als zweigeschossiger Rähmbau auf einem Sandsteinsockel, es schließt mit einem Krüppelwalmdach ab. Zweifach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge, das durch Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift wird. Die Eckpfosten sind mit gedrehten Dreiviertelstäben verziert. Umlaufender, profilierter Geschossüberstand, der sich auch am Giebelfeld wiederfindet. In die Türpfosten des Eingangsbereichs und in den Sturz sind ebenfalls gedrehte Dreiviertelstäbe eingearbeitet. Das Gebäude mit dem zugehörigen Garten ist Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen, städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung als ehemaliger Wohnsitz der Adelsfamilie von Dalwigk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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