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Am ehemaligen Ortseingang im Kreuzungsbereich von Korbacher Straße und An der Kirche liegt der ehemalige Streckhof aus dem späten 19. Jahrhundert. Der linke Gebäudeteil umfasst das Wohnhaus mit ehemaligem Handwerksbetrieb. Das zweigeschossige Gebäude wurde in Rähmbauweise mit einem Drempel und Zwerchhaus auf einem Sandsteinsockel errichtet. Das Fachwerkgefüge mit Backsteinausfachung ist zweifach verriegelt und wird durch gefachübergreifende Langstreben ausgesteift. Westlich schließt die ehemalige Scheune an. Das Fachwerkgefüge entspricht dem Hauptgebäude. Rückwärtig wurde die Scheune durch einen Wirtschaftstrakt erweitert. Die Gebäude sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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