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1880 errichtetes zweigeschossiges Gasthaus. Das Fachwerkgefüge zeigt einen symmetrischen Aufriss und wird durch Andreaskreuze ausgesteift. Die Gefache sind mit Ziegelsteinen ausgemauert. Ziegelornamente sind oberhalb der Fenster und in den Brüstungsgefachen angeordnet. Über dem Eingangsbereich ist der Balkon mit Eisengeländer original erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als repräsentatives Fachwerkgebäude aus dem Ende des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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