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Das 1902 erbaute villenähnliche Wohnhaus bildet den Abschluss einer Häuserzeile am Ortseingang. Das traufständige Gebäude mit Risalit wurde in Massivbauweise errichtet und schließt mit einem Fachwerkdachgeschoss und Krüppelwalmdach ab. Einzelne Gestaltungselemente sind aus Werkstein gefertigt. Die Eckquader sind wie das Erdgeschoss des Risalits bossiert. Der Eingangsbereich an der südlichen Seitenfassade wird von einem Dreiecksgiebel bekrönt.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Bedeutung als repräsentatives Wohnhaus, das den Ortseingang markiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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