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Das ehemalige Pfarrhaus wurde 1903 als zweigeschossiger Putzbau mit einem teilweise abgewalmten Giebel errichtet. An der südlichen Gebäudeecke befindet sich ein polygonaler Erker. Der Eingangsbereich an der Südseite ist als Vorbau mit Freitreppe ausgebildet. Erhalten ist die originale Holztür in Formen der Neurenaissance. Die Fensteröffnungen sind zumeist paarweise angeordnet
Das Nebengebäude besteht aus einem massiven Backsteinerd- und einem Fachwerkobergeschoss mit Krüppelwalmdach. Es diente als Stall und Fahrzeugremise.
Ehemaliges Pfarrhaus und Nebengebäude sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung. Dem schmuckreichen und repräsentativen Pfarrhaus kommt darüber hinaus künstlerische Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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