Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Um 1900 errichtetes Wohngebäude. Das traufständig an der Schmiedegasse gelegene Wohnhaus wurde in Backsteinmauerwerk auf einem hohen Sandsteinsockel errichtet. Der Wohntrakt zeigt eine Backsteinfassade mit Ornamenten und Putzflächen in den Fensterachsen. Die Gesimse und die Schlusssteine sind aus Sandstein gearbeitet.
Das Wohngebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als dörflicher Haustyp mit städtischen Architekturformen des Späthistorismus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |