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Emilstraße 7
Frankfurter Straße 37-51
Acht- bis zehnachsige, dreigeschossige Baukörper, 1921/22 und 1927 in zwei Abschnitten in traditionalistischem Stil errichtet.
In einer Zeit großer wirtschaftlicher Schwierigkeiten - geprägt von Wohnungsnot und mangelnder Ernährung (die Zeit der Supppenküchen und Wärmehallen) - zur Unterbringung und Versorgung alter Menschen von der öffentlichen Wohlfahrtspflege errichtete Wohnanlage mit abgeschlossenen Kleinstwohnungen. Entwurf Stadtbauamt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |