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An der westlichen Grenze des Kirchhofs errichtetes Einhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die unverputzte Fassade zeigt ein einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge auf einem Sandsteinsockel. An den Eckständern befinden sich halbe Mannfiguren. Unter dem Putz zeichnet sich ein zweiseitiger Geschossüberstand ab. Die Proportionen und die Positionen der Fensteröffnungen lassen auf ein intaktes Fachwerkgefüge schließen. An der rechten Giebelseite sind eine Ladeluke und zwei ehemalige Stallzugänge in der Sockelzone erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Bestandteil der historischen Bebauung um den Kirchhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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