Knallhütte, Verwaltungsgebäude
Knallhütte
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Kassel, Landkreis
Baunatal
Rengershausen
  • Gesamtanlage II
Knallhütte

Objekte innerhalb der Gesamtanlage

Knallhütte

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Nordwestlich von Rengershausen befindet sich direkt an der ehemaligen Frankfurter Straße, der heutigen A 49, eine U-förmig angelegte Ansammlung von Gebäuden des 18. und ausgehenden 19. Jahrhunderts, die als Knallhütte bezeichnet wird. Das ehemals als Straßengastwirtschaft mit eigener Bier-Brauer-Konzession und Pferdevorspann-Dienst ausgestattete Anwesen wird als die Geburtsstätte der Grimmschen "Frau Viehmännin" überliefert. Dorothea Viehmann (1755-1815), Tochter eines der Pächter der Knallhütte, sammelte Erzählungen und Legenden durchreisender Gäste der Gastwirtschaft. Sie gab die Erzählungen mündlich an die Gebrüder Grimm weiter, die diese in wesentlichen Teilen in ihre Märchensammlung aufnahmen.

Besonders markant sind die beiden im Kern im 18. Jahrhundert errichteten Kopfbauten, die im Verlauf der benachbarten Autobahntrasse den Blick auf die Anlage konzentrieren. In der Verlängerung der Firstlinien der beiden Kopfbauten befindet sich eine geschlossene Bebauung, die sich zu einer dreiseitigen Hofanlage schließt. Diese, infolge eines Brands im Jahr 1887 zerstörten und in städtebaulich unveränderter Grundform massiv erneuerten Gebäude beherbergen einen Brauereibetrieb. Rückwärtig dazu erfolgten im Laufe der Jahrzehnte zahlreiche Betriebserweiterungen. Besonders hervorzuheben ist das als rechter Kopfbau ausgebildete ehemalige Wohnhaus und heutige Verwaltungsgebäude.

Der ursprüngliche, U-förmige Grundriss der Knallhütte - einer Hofreite und späteren Gastwirtschaft und Brauerei - bildet ein in unverändert erhaltener Gebäudeanordnung überliefertes städtebauliches Ensemble. Es stellt ein Zeugnis einer bis in das 18. Jahrhundert zurück reichenden Brauerei und Gastwirtschaft mit Pferdevorspann und zugleich die Geburtsstätte und Quelle der Erzählungen von Dorothea Viehmann dar. An der Erhaltung dieser Einheit als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDSchG besteht aus orts- und verkehrsgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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