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Eingeschossiges massives Doppelhaus mit je rund 80 qm Wohnfläche; Satteldach mit Kniestock, gemeinsamer Zwerchhausgiebel. Bauherr war eine 1868 gegründete Baugenossenschaft im Arbeiterverein Darmstadt. Das 1869 als erstes von neun geplanten Häusern in Eigenfinanzierung erstellte Wohnhaus wurde unter den Mitgliedern verlost; weitere Bauten wurden nicht realisiert. Sozialgeschichtliche Bedeutung als vermutlich in Deutschland einzigartig gebliebenes Modell zur Schaffung von Hauseigentum für Arbeiterfamilien.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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