Blick von der Kirche zur Dorfstraße
Ecke Dorfstraße/Querstraße
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Kassel, Landkreis
Helsa
St. Ottilien
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern

Objekte innerhalb der Gesamtanlage

Am Kopfroth

8-10, 12 (KD), 14

Dorfstraße

19, 35

18-20, 22 (KD), 24 (KD), 26-30, 32 (KD), 34-44, 46 (KD), 48-64

Heinrichstraße

1 (KD), 3 (KD), 5

Königsbergstraße

2 (KD), 4 (KD)

Querstraße

1-3

2

Historisch bebaut worden ist St. Ottilien in Form eines Straßendorfes. 14 Parzellen, auch "Portionen" genannt, entstanden in diesem Zug an einem Hang nordöstlich des Ottilienbergs. Die Häuser wurden direkt an der bogenförmigen Dorfstraße errichtet, um die anschließende landwirtschaftliche Fläche bestmöglich nutzen zu können.

Die nördliche und östliche Grenze der historischen Gesamtanlage ist durch einen Wegverlauf ersichtlich; die südliche Grenze markiert der Besenborn Bach. Die ursprüngliche Parzellierung und die landwirtschaftliche Nutzflächen kennzeichnen noch heute das Ortsbild.

Im Mittelteil der Gesamtanlage befindet sich das zur historischen Bebauung gehörende Kapellen- und Schulgebäude aus dem Jahr 1727; hinzu kam 1772 das Hirtenhaus. Beide Gebäude sowie der historische Friedhof bilden auf der südlichen Seite des Bachs die Grenze der historischen Gesamtanlage.

Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgte, in deutlichem Abstand zur bestehenden Bebauung, die Erweiterung des Dorfs in nordwestlicher Richtung. (HO-F-02)

Die Gebäudezeile Am Kopfroth, bestehend aus Tagelöhner- und Handwerkerhäusern (Nr. 10, 12, 14), wurde im rechten Winkel zur Bebauung der Dorfstraße errichtet; sie bildet den westlichen Abschluss der historischen Gesamtanlage des Ortskerns.

Die in der beschriebenen Ausdehnung genannte Gesamtanlage ist nach § 2 Abs. 2 HDSchG aus ortsgeschichtlichen Gründen schützenswert. Es besteht öffentliches Interesse am Erhalt des historischen Ortskerns von St. Ottilien.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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