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Objekte innerhalb der Gesamtanlage
Am Kopfroth
8-10, 12 (KD), 14
Dorfstraße
19, 35
18-20, 22 (KD), 24 (KD), 26-30, 32 (KD), 34-44, 46 (KD), 48-64
Heinrichstraße
1 (KD), 3 (KD), 5
Königsbergstraße
2 (KD), 4 (KD)
Querstraße
1-3
2
Historisch bebaut worden ist St. Ottilien in Form eines Straßendorfes. 14 Parzellen, auch "Portionen" genannt, entstanden in diesem Zug an einem Hang nordöstlich des Ottilienbergs. Die Häuser wurden direkt an der bogenförmigen Dorfstraße errichtet, um die anschließende landwirtschaftliche Fläche bestmöglich nutzen zu können.
Die nördliche und östliche Grenze der historischen Gesamtanlage ist durch einen Wegverlauf ersichtlich; die südliche Grenze markiert der Besenborn Bach. Die ursprüngliche Parzellierung und die landwirtschaftliche Nutzflächen kennzeichnen noch heute das Ortsbild.
Im Mittelteil der Gesamtanlage befindet sich das zur historischen Bebauung gehörende Kapellen- und Schulgebäude aus dem Jahr 1727; hinzu kam 1772 das Hirtenhaus. Beide Gebäude sowie der historische Friedhof bilden auf der südlichen Seite des Bachs die Grenze der historischen Gesamtanlage.
Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgte, in deutlichem Abstand zur bestehenden Bebauung, die Erweiterung des Dorfs in nordwestlicher Richtung. (HO-F-02)
Die Gebäudezeile Am Kopfroth, bestehend aus Tagelöhner- und Handwerkerhäusern (Nr. 10, 12, 14), wurde im rechten Winkel zur Bebauung der Dorfstraße errichtet; sie bildet den westlichen Abschluss der historischen Gesamtanlage des Ortskerns.
Die in der beschriebenen Ausdehnung genannte Gesamtanlage ist nach § 2 Abs. 2 HDSchG aus ortsgeschichtlichen Gründen schützenswert. Es besteht öffentliches Interesse am Erhalt des historischen Ortskerns von St. Ottilien.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |