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Objekte innerhalb der Gesamtanlage
An der Kirche
1 (KD), 3-5
2
Bergstraße
1-3, 5 (KD), 7 (KD), 9 (KD), 11 (KD), 13, 15 (KD), 17 (KD), 19-23
2 (KD), 4-22, 22a
Kasseler Straße
1 (KD), 3 (KD), 5, 5a, 7 (KD), 9 (KD), 11 (KD)
2 (KD), 4, 6 (KD), 8 (KD), 10 (KD)
Kaufunger Straße
1-3
2, 4 (KD), 6 (KD), 8, 10 (KD)
Renthof
1 (KD), 3, 5 (KD), 7, 9 (KD)
2
Witzenhäuser Straße
1-5, 7 (KD), 9-13, 19-21, 27-43
2 (KD), 2c (KD), 6 (KD), 8 (KD), 10-16, 18 (KD), 20-22, 24 (KD), 26-30, 32 (KD)
Die Entwicklung des historischen Ortskerns von Nieste entlang des ehemaligen Handelsweges, heute Kasseler Straße und Witzenhäuser Straße, ist am Grundriss des Straßendorfs bis heute ablesbar.
Ausgehend von der Kirche entwickelte sich die historische Bebauung vorwiegend in nördlicher Richtung. Neben der Kirche bildete der Hessenhof einen weiteren Siedlungsschwerpunkt. Die Bauten im historischen Bereich um die Kirche und den Hessenhof reichen bis ins ausgehende 17. Jahrhundert zurück (Witzenhäuser Straße 2). Entlang der Bergstraße, der Kasseler, Kaufunger und Witzenhäuser Straße sind überwiegend Gebäude aus der ersten Hälfte des 18. bis zur ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erhalten. Es handelt sich vorrangig um traufständige Fachwerkbauten. Der Bestand der überkommenen Bebauung spiegelt die wechselvolle Geschichte des Orts wider.
Der landwirtschaftlich geprägte Ortskern erstreckt sich zum Ende des 19. Jahrhunderts in südwestlicher Richtung bis zur Kaufunger Straße 13, in östlicher Richtung bis zur Witzenhäuser Straße 32. In nordöstlicher Richtung begrenzt die Bergstraße 13 die Gesamtanlage. Nördlich und westlich definieren die Hofanlagen Zur Warte 9, der Hessenhof und die Kasseler Straße 11 den Verlauf der Gesamtanlage.
Die in der beschriebenen Ausdehnung genannte Gesamtanlage ist nach § 2 Abs. 2 HDSchG aus ortsgeschichtlichen Gründen schützenswert. Es besteht öffentliches Interesse am Erhalt des historischen Ortskerns von Nieste.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |