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Eingeschossiger giebelständiger Fachwerkbau; um 1820 mit fränkischem Fachwerk in einfacher, konstruktiver Ausführung errichtet. Bauherr des kleinen Hofes war der"Ackermann" Jakob Petri. Das Haus ist Bestandteil der stark bäuerlich geprägten "Pankratiusvorstadt", von der sich nur wenige Fachwerkbauten erhalten haben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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