Ihringshäuser Straße
Obervellmarsche Straße
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Kassel, Landkreis
Vellmar
Niedervellmar
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern

Gesamtanlage historischer Ortskern

Auf dem Gaden

1

2 (KD), 4

Dammenweg

3 (KD)

Grundweg

1, 1a

Ihringshäuser Straße

7, 7a, 9-21, 21a, 23 (KD)

2, 8-20

Obervellmarsche Straße

4, 6 (KD)

Treppenweg

1-5

2-6

Der südlich der Ahne entstandene Ortskern trägt die Merkmale eines Weilerdorfs. Dessen Gehöfte und Baulichkeiten sind nicht planmäßig angelegt. Als ältester Siedlungsbereich in Niedervellmar ist der Bereich um den Straßenzug Auf dem Gaden anzunehmen, aufgrund von mittelalterlichen Mauerfunden, die auf einen ehemaligen Wehrkirchhof hinweisen.

Der nördliche Verlauf der Gesamtanlage wird durch den Flusslauf der Ahne begrenzt. Im östlicher und südlicher Richtung bilden die Ihringshäuser Straße sowie der Dammenweg (bis zur Höhe der Hofanlagen Nr. 2, 10) eine Grenze. Die Fortsetzung der Gesamtanlage bildet die südliche Bebauung der Obervellmarschen Straße bis zur Höhe der Häuser Nr. 18 und 19. Die Bebauung der Frommershäuser Straße bis zur Ahne bildet die westliche Grenze des historischen Ortskerns.

Die ältesten erhaltenen Gebäude sind die Hofanlagen entlang der Ihringshäuser, der Kasseler und der Frommershäuser Straße. Die Gebäudesubstanz geht in diesem Bereich in die Mitte des 17. Jahrhunderts zurück. Zeitlich folgen die Hofanlagen am Dammenweg, Auf dem Gaden und im Treppenweg. Zu erwähnen bleibt, dass die Grundrissentwicklung des Ortskerns von der sternförmigen Wegekreuzung der Frommershäuser, der Kasseler und Ihringshäuser Straße beeinflusst wurde. Durch den Ausbau der Kasseler Straße wurde der Ortskern im 20. Jahrhundert in Ober- und in Unterdorf zerschnitten.

Die in der beschriebenen Ausdehnung genannte Gesamtanlage ist nach § 2 Abs. 2 HDSchG aus geschichtlichen Gründen schützenswert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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