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Objekte innerhalb der Gesamtanlage
An der Kirche
1-3, 5 (KD), 7-15, 17 (KD)
2, 4 (KD), 6-10, 12 (KD), 14, 16 (KD)
Ehlener Straße
2 (KD)
Herkulesstraße
1-13
2
Korbacher Straße
326-328, 328a, 330-334, 336 (KD), 338
Schmiedegasse
3-9
Der historische Ortskern ist in den Straßenverläufen noch vollständig ablesbar und spiegelt die historische Entwicklung wider. Ausgehend von der Kirche entwickelte sich der historische Ort in Haufendorfform. Der Hauptteil der dörflichen Besiedlung liegt zwischen dem Rittergut ("Burg Hoof") und dem Wehrkirchhof, an der schon früh befestigten Landstraße durch das Baunatal (ehemals Steinweg, heute Korbacher Straße). Ausläufer erstrecken sich entlang der Herkulesstraße (ehemals Teichstraße/Fuckelgasse), wo früher ein Teich und zwei Brunnen die Wasserversorgung des Dorfs sicherten, sowie rund um den Kirchhof.
Die nördliche und östliche Grenze der Gesamtanlage wird durch die Schmiedegasse und die Teichstraße gebildet, wobei die Gesamtanlage nur die Gebäude umfasst, die an den Kirchberg angrenzen. Nach Westen wird die Grenze der Gesamtanlage durch die Bebauung entlang der Hermannstraße von Hausnummer 1a-13 sowie durch die Hofanlage Ehlener Straße 2 gebildet. Die Bebauung besteht hier aus Einhäusern. Ab der Ehlener Straße folgt die Gesamtanlage der Korbacher Straße nach Süden.
Der Dorfkern ist aus ortsgeschichtlichen Gründen eine Gesamtanlage im Sinne des §2 Abs. 2 HDSchG.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |