Gutshof 1, Sachgesamtheit Rittergut
Gutshof 1, Sachgesamtheit Rittergut
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Kassel, Landkreis
Schauenburg
Hoof
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  • Gutshof 13
  • Gutshof 11
  • Burg
Sachgesamtheit Rittergut
Flur: 14
Flurstück: 44/11, 96/46, 97/46

Das Rittergut ist aus dem Wirtschaftshof der Schauenburg hervorgegangen. Nach der Dalwigkschen Erbteilung von 1533/34 wurde das Gut zum Wohnsitz der Schauenburger Linie ausgebaut, die Burganlage selbst wurde als Wohnsitz aufgegeben. 1857 wurde das Anwesen verkauft. 1901 erwarb Oberst a. D. von Kieckebusch die Anlage.

Den Kern bildet das Herrenhaus, dessen Portal in das Jahr 1679 datiert ist. In Teilen stammt die dreiflüglige Anlage mit Krüppelwalmen noch aus dem 16. Jahrhundert. An einem inneren Kellereingang befindet sich noch die Jahreszahl 1557. Das Erdgeschoss des zweigeschossigen Gebäudes besteht aus Bruchsteinmauerwerk, das ursprünglich verputzt war. Das Obergeschoss wurde in Fachwerkbauweise errichtet. Der Hauptflügel wird durch einen großen Zwerchgiebel betont. Aus dem frühen 20. Jahrhundert stammen ein Erker an der Nord-West-Ecke des Gebäudes, die Aufbauten zwischen Giebel und Erker, das große dreiteilige Fenster im Zwerchgiebel und die Veranda an der Ostseite. Die Seitenflügel wurden dem Hauptgebäude angepasst, indem die Fenster zu Zweiergruppen zusammengefasst wurden.

Die Wappen der Familien von Dalwigk und von Schwertzell am Herrenhaus stammen von dem ehemaligen, auf 1561 datierten und 1901 abgebrochenen Pächterhaus. Die beiden Nebengebäude an den Seiten des Hofs wurden im Zuge des Umbaus um 1903 mit Elementen der Neogotik errichtet. Das östliche Gebäude geht hierbei auf einen älteren Vorgängerbau zurück, während sich das westliche als völliger Neubau darstellt. Die Anlage schließt südlich mit einem Park ab. Östlich der Wirtschaftsgebäude befindet sich ein Nutzgarten. Auf der Westseite befand sich ursprünglich gegenüber der 1959 abgebrannten Zehntscheune ein Fachwerkhaus für Erntearbeiter, das inzwischen abgebrochen wurde. Das Pflaster des Innenhofs besteht in Teilen noch aus den originalen Basaltpflastersteinen.

Die Wirtschaftsgebäude bilden mit der Hoffläche und dem Herrenhaus eine Sachgesamtheit aufgrund ihrer landesgeschichtlichen Bedeutung als Sitz einer für Hessen bedeutsamen Adelsfamilie. Dem Gutshof kommt ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung als Keimzelle der Ortschaft Hoof zu. Architektur- und kunstgeschichtlich bedeutsam ist das Herrenhaus als eines der wenigen erhaltenen Herrenhäuser aus der Zeit um 1675 mit einer Überformung durch Stilelemente eines späten Historismus. Die südlich anschließende Parkanlage ist aufgrund ihrer städtebaulichen Zugehörigkeit zu der repräsentativen Hofanlage als historische Grünfläche zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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