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Kassel, Landkreis
Schauenburg
Hoof
  • Am Burgberge
Sachgesamtheit Schauenburg
Flur: 7
Flurstück: 28/1

Die hochmittelalterliche Schauenburg war zunächst Sitz der Grafen von Schauenburg. Sie waren eng mit den Grafen von Hessen verbunden. Die Grafen Schauenburg stellten den Vogt der Mark Ditmold mit dem zugehörenden Zehntgericht und zeitweise auch den Kaufunger Vogt. Mit dem Erbfall Hessens an die Ludowinger 1122 durch die Hochzeit Hedwigs von Gudensberg mit dem Ludowingischen Grafen Ludwig I. von Thüringen verloren sie in der Grafschaft Hessen an Bedeutung, schlossen sich dem Mainzer Erzstift an und bildeten einen machtpolitischen Gegenpol zu den Ludowingern. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gelangte die Burg an das Erzstift Mainz, das sie danach verpfändete. 1332 fiel die Schauenburg endgültig an die Familie von Dalwigk. Zum Zeitpunkt der Dalwigkschen Erbteilung 1533/34 war sie bereits nicht mehr bewohnt. Steine der Burg wurden bereits im 16. Jahrhundert für das burgartige Gut unterhalb der Burg verwandt. Ende des 18. Jahrhunderts waren noch größere Reste des aufgehenden Mauerwerks vorhanden, die aber inzwischen bis auf Teile der Ringmauer und einer halbrunden Bastion verschwunden sind. 2003-06 fanden Sicherungsmaßnahmen für die in Teilen erhaltene Ringmauer statt. Diese Befestigungen sind von einem Graben mit Außenwand umgeben. Auf der Nord- und Ostseite lag eine Vor- oder Unterburg.

Der noch im 18. Jahrhundert unbewaldete und zum Teil landwirtschaftlich genutzte Burgberg ist heute weitgehend unbebaut und beherrscht das Ortsbild.

Der Burgberg bildet mit der vorhandenen Ruine der Schauenburg eine Sachgesamtheit nach §2 Abs. 1 HDSchG, die aus landes- und ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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