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Objekte innerhalb der Gesamtanlage
Breite Straße
7
2 (KD)
Dorfstraße
32 (KD), 34-38, 42
Hinter der Kirche
1 (KD)
2 (KD)
Opferhof
1-11
Heiligenrode vereint in seinem Dorfgrundriss zwei Dorfformen. Zum einen zeigt es die Struktur eines Haufendorfes mit den Straßenzügen Dorfstraße, Breite Straße, Opferhof und Hinter der Kirche, die sich um den Kirchhof gruppieren. Gleichzeitig fand eine starke bauliche Entwicklung entlang der Dorf- und der Witzenhäuser Straße statt, die das Bild eines Straßendorfs prägen.
Die Gesamtanlage der historischen Ortslage von Heiligenrode umfasst im Wesentlichen die Bebauung um den Nahbereich der Kirche, der durch Einhäuser und kleinere Hofanlagen geprägt ist und geschichtliche Bedeutung aufweist.
Im Norden schließt die Gesamtanlage mit der Bebauung entlang der Dorfstraße ab. Die südliche Grenze wird durch die kleinteilige Bebauung entlang des Opferhofs gebildet, die rückwärtig den Kirchhof begrenzt. Die westliche Grenze bildet das Grundstück Breite Straße 2. Im Osten umschließt die Gesamtanlage eine kleine Platzsituation, die durch die Einmündungen der Straße Hinter der Kirche in die Dorfstraße sowie durch die zurückversetzte Lage der angrenzenden Gebäude gebildet wird.
Trotz der starken Kriegszerstörungen macht die historische Bebauung um den Kirchhof die alte Struktur des Dorfkerns gut nachvollziehbar. Die Gesamtanlage ist in der beschriebenen Ausdehnung aus orts- und sozialgeschichtlichen Gründen nach § 2 Abs. 2 HDSchG zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |