Friedrichstraße
Friedrichstraße/Espebrücke
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Kassel, Landkreis
Fuldatal
Simmershausen
  • Gesamtanlage I
historischer Ortskern Simmershausen

Objekte innerhalb der Gesamtanlage

Friedrichstraße

1-9

2-8

Karlstraße

11 (KD), 11a

Kasseler Straße

25

42-52, 58 (KD)

Kirchstraße

3 (KD), 7-15

2, 4 (KD), 6 (KD)

Heinrichstraße

2 (KD)

Schützenstraße

1-5

Wilhelmstraße

6

Der historische Ortskern von Simmershausen erstreckte sich ursprünglich als Haufendorf um die erhöht gelegene Dorfkirche. Der Ortsgrundriss entwickelte sich somit zunächst oberhalb der Espe. Eine weitere Siedlungsstruktur entstand entlang der Espe. Ihr Lauf wird begleitet von der Karl- und der Schützenstraße. Die Bebauung besteht hier aus Hofanlagen und Einhäusern des 18. bis 20. Jahrhunderts. Die Verbindung zwischen der Siedlungsstruktur entlang der Espe und der Bebauung um die Kirche wird über die Friedrichstraße hergestellt. Im Folgenden umfasst die Gesamtanlage die Bebauung entlang der Kirchstraße, die in einem leichten Bogen um die Dorfkirche mit dem teilweise erhaltenen historischen Kirchhof führt. Dieses Gebiet beschreibt den ältesten Siedlungskern von Simmershausen, der zum einen durch die Kirche und zum anderen durch große Hofanlagen geprägt ist. Direkt am Kirchhof befinden sich die ehemalige Schule und das Pfarrhaus von Simmershausen. Die südliche Grenze der Gesamtanlage wird durch den Feldhof gebildet. Hier begrenzen Nutzgärten mit einem alten Obstbaumbestand den historischen Ortsrand. Den südwestlichen Abschnitt der Gesamtanlage bildet der historische Dorfgerichtsplatz. Durch die Kreuzung der Straßenzüge Heinrich-, Friedrich- und Wilhelmstraße entsteht im Vorfeld des Dorfgerichtsplatzes eine Platzsituation, die durch die angrenzende Bebauung gefasst wird. Dieser Bereich der Gesamtanlage besitzt aufgrund der Platzsituation und des Dorfgerichtsplatzes städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung.

Der ausgewiesene Bereich der Gesamtanlage lässt zusammen mit den historischen Grünflächen und dem Lauf der Espe trotz der heutigen Ausdehnung von Simmershausen das ursprüngliche Bild des Haufendorfs um die Kirche mit einer zweiten Siedlungsstruktur entlang der Espe nachvollziehen.

Diese erhaltenen Strukturen von Simmershausen sind aus ortsgeschichtlichen Gründen als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 2 HDSchG zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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