Ritter Straße/Uferweg
Ritter Straße
Altenbaunaer Straße
Ritter Straße
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Kassel, Landkreis
Baunatal
Altenritte
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern

Altenbaunaer Straße

1-5

2 (KD), 4-8

Berggasse

2

Mühlenweg

1

4 (KD), 6 (KD), 10 (KD)

Naumburger Straße

2

Ritter Straße

1 (KD), 3, 5 (KD), 7-9

8, 10 (KD), 12, 14 (KD), 16, 18 (KD), 20 (KD)

Uferweg

2-6

Die Gesamtanlage des Orts Altenritte mit seiner historischen Bausubstanz aus der Mitte des 18. und 19. Jahrhunderts erschließt sich im Wesentlichen entlang der Ritter Straße bis zur alten Schule am Mühlenweg und entlang der Altenbaunaer Straße. Den Merkpunkt bildet die um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert erbaute Kirche mit der im Kern spätmittelalterlichen Ringmauer, einschließlich der Brücke über die Bauna und der ringförmig an die Kirche grenzenden traufständigen Zeilenbebauung. Hier haben sich mit den Gebäuden Uferweg 2, 4 und 6 drei Wohn- und Arbeitsstätten von Leinewebern erhalten, die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Altenritte ansässig wurden. Den südlichen Abschluss bildet der ehemalige Streckhof Ritter Straße 13 aus den Anfängen des 19. Jahrhunderts sowie die gegenüberliegende Hofanlage. Mit in die Gesamtanlage einbezogen sind die dreiseitig angelegten Hofanlagen, die im östlichen Bereich zwischen der Einmündung der Lützel in die Bauna liegen. Besonders erwähnenswert ist der im Ortskern an einer Straßengabelung liegende Hakenhof mit seinen reichen Verzierungen. Die einseitig angeordnete Bebauung an der Altenbaunaer Straße präsentiert sich durch zwei- und dreiseitig erschlossene Hofanlagen mit giebelständigen Wohnhäusern und zurückliegenden, traufständigen Wirtschaftsgebäuden aus dem späten 19. Jahrhundert.

Der Ort Altenritte, ein Haufendorf mit seiner gut ablesbaren Ortsentwicklung und der auf etwas höher liegendem Terrain errichteten Kirche mit der Ringmauer mittelalterlichen Ursprungs und der anschließenden kleinmaßstäblichen Bebauung sowie den einzelnen Fachwerkgebäuden ist eine Gesamtanlage im Sinne des § 2 Abs. 2 HDSchG, an deren Erhalt aus orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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