Großenritter Straße
Großenritter Straße
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Kassel, Landkreis
Baunatal
Hertingshausen
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern

Gesamtanlage historischer Ortskern

Objekte innerhalb der Gesamtanlage

Auf der Heide

1-3

Großenritter Straße

11 (KD), 13, 17, 19 (KD), 21 (KD), 23-25, 27 (KD), 29

18 (KD), 20-28

Pilgerbachweg

1 (KD)

2, 4 (KD), 6 (KD)

Der historische Ortskern von Hertingshausen erstreckt sich beiderseits der ortsdurchquerenden Großenritter Straße und dem Pilgerbachweg.

Die Gesamtanlage beginnt im nordwestlichen Bereich mit den Anwesen Großenritter Straße 28 und 29 und endet in östlicher Richtung mit der Pfarrkirche und der gegenüberliegenden Bebauung Auf der Heide 1 und 3. Den südlichen Abschluss bilden der Pilgerbachweg Nr.1 und 6 sowie die Hofanlage Großenritter Straße 13. Die nördliche Grenze bilden die entlang der Großenritter Straße gelegenen großmaßstäblichen Hofanlagen, beginnend mit Nr. 18 und endend mit Nr. 28. Das Erscheinungsbild des als Haufendorf zu bezeichnenden Orts wird von dreiseitig und teilweise vierseitig angelegten Hofanlagen, überwiegend aus dem 18. Jahrhundert, charakterisiert. Ortsbildprägend sind die gut erhaltenen Höfe Großenritter Straße 18, 19, 25 und 27 sowie Pilgerbachweg 4 und 6. Der Bereich gegenüber der Kirche wird durch eine kleinmaßstäbliche Bebauung bescheidener Hofanlagen mit zum Teil in Zeilenbebauung erstellten Wohnhäusern geprägt.

Der gut erhaltene Ortskern mit seinen für Hertingshausen typischen Hofanlagen und dem noch zum Teil erhaltenen bäuerlichen Charakter ist aus ortsgeschichtlichen und sozialgeschichtlichen Gründen als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 2 HDSchG zu bewerten.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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