Rosenstraße nach Westen
Blick zum Felsengarten
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Kassel, Landkreis
Baunatal
Rengershausen
  • Gesamtanlage I
historischer Ortskern

Gesamtanlage I historischer Ortskern

Objekte innerhalb der Gesamtanlage

Guntershäuser Straße

1-7

2 (KD), 4-6

Knallhütter Straße

33

Obere Kirchstraße

2

Rosenstraße

1A, 1 (KD), 3-13

2 (KD), 2A, 4, 6 (KD)

Untere Kirchstraße

1

2 (KD), 3 (KD)

Zum Felsengarten

1

2 (KD), 4-6

(BR-F-03 und BR-F-04) Die Gesamtanlage des ehemaligen Dorfkerns von Rengershausen umgrenzt die um die zentral gelegene Kirche angeordnete historische Bebauung aus dem 18. und 19. Jahrhundert und schließt einen um diesen ursprünglichen Dorfkern gelegenen Scheunengürtel mit ein.

Die Erbauungszeit der ältesten Fachwerkgebäude des Orts reicht in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück. Es ist somit anzunehmen, dass das Dorf nach dem Dreißigjährigen Krieg vollständig neu (bis auf die erste spätgotische Kirche) aufgebaut werden musste. Entlang der Rosenstraße, der Unteren Kirchstraße sowie auf der der Kirche gegenüberliegenden Seite der Guntershäuser Straße befinden sich mehrere, überwiegend größere bäuerliche Anwesen, die meist zwei- oder dreiseitig ausgebaut sind. Ortsbildprägend für den ursprünglichen Dorfbereich sind die in der Rosenstraße 1 und 2 gut erhaltenen, schmuckreich ausgestatteten Hofanlagen, ferner die Fachwerkwohnhäuser in der Rosen- und Unteren Kirchstraße sowie die in der Guntershäuser Straße 2 und 3 befindlichen hakenförmigen Anwesen.

Um den ursprünglichen Dorfbereich erstreckt sich - mit dem Schwerpunkt in der Knallhütter und Guntershäuser Straße sowie in der Straße Zum Felsengarten - ein für das Ortsbild charakteristischer Scheunengürtel mit großvolumigen Gebäuden, die überwiegend im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet wurden. Die meisten dieser Fachwerkscheunen besitzen weit ausladende Vordächer.

Die beschriebene Ortsstruktur ist im Wesentlichen erhalten, sodass der Ortskern mit den angrenzenden Erweiterungen als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 2 HDSchG aus ortsgeschichtlichen Gründen zu schützen ist.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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