Kunstmühle von Westen
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Kassel, Landkreis
Kaufungen
Oberkaufungen
  • Gesamtanlage III
Kunstmühle

Objekte innerhalb der Gesamtanlage

Kunstmühle

1, 3 (KD), 5

2 (KD), 4

Die sogenannte Kunstmühle befindet sich ca. 1 km östlich des historischen Ortskerns von Oberkaufungen im sich weit öffnenden Lossetal. Die Gründung geht auf einen dort um 1545 betriebenen und 1568 bereits wieder aufgegebenen Messinghammer zurück.

Die erforderliche Wasserspeisung der Mühle erfolgte nicht direkt aus der Losse, sondern über einen künstlich angelegten Mühlgraben. Die bis heute an dem Standort überlieferte bauliche Substanz reicht bis in das 17. Jahrhundert zurück.

1577 ist ein Jost Richter hier Pächter und muss jährlich das Pachtgeld an Landgraf Wilhelm IV. zahlen, der diese Mühle 1572 errichten ließ.

Mit dem Aufkommen der Dampfmaschine als Energiequelle sowie der Gründung der Papierfabrik in Niederkaufungen wurde die Papiermühle 1840-50 in eine Getreidemühle umgewandelt. Etwa aus dieser Zeit stammt das bis heute gut erhaltene Betriebsgebäude. Unter den übrigen Bauten ist das ehemalige, zu Wohnzwecken umgebaute Feldfruchtspeicherhaus bemerkenswert . Im späten 19./frühen 20. Jahrhundert kamen weitere Nutz- und Wirtschaftsgebäude hinzu. Ab 1900 lieferte die Mühle außerdem Strom für die elektrische Beleuchtung der Lungenheilstätte. Nach dem Einbau moderner Walzenstühle (1911) trägt die Anlage den Namen Kunstmühle.

Der Standort der ehemaligen Messing- und Papiermühle mit seiner erhaltenen Bebauung aus der Zeit des 17.-20. Jahrhunderts ist durch seine frühe urkundliche Nennung als ein bedeutendes Denkmal der Industrialisierung Oberkaufungens und des Lossetals belegt. Die Gesamtanlage Kunstmühle ist besonders schützenswert, im Sinne des § 2 Abs. 2 HDSchG, an deren Erhalt aus orts- und technikgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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