Hauptstraße
Söhrestraße
Söhrestraße/Am Alten Rathaus
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Kassel, Landkreis
Lohfelden
Crumbach
  • Gesamtanlage Hauptstraße/Söhrestraße
Gesamtanlage Siedlungsbereich Hauptstraße/Söhrestraße

Objekte innerhalb der Gesamtanlage

Am Alten Rathaus

1-5

Friedrich-Ebert-Ring

1-19

2-38

Hauptstraße

44-58

Söhrestraße

1-67

2-18

Die Gesamtanlage im Bereich Hauptstraße, Am Alten Rathaus, Söhrestraße und Friedrich-Ebert-Ring umfasst die im Verlauf der Hauptstraße angeordnete geschlossene Bebauung von Hausnummer 44-58 mit rückwärtiger Freifläche. Sie setzt sich im Kreuzungsbereich der Haupt- und Söhrestraße an der platzartigen Erweiterung mit dem ehemaligen Rathaus fort. Im Übergang zur Söhrestraße umfasst die Gesamtanlage beide Straßenseiten der geschlossenen Zeilenbebauung. Diese wird zweimal von platzartigen Aufweitungen (heute mit Verkaufspavillons bebaut) mit zurückgesetzten dreigeschossigen Wohnbauten untergliedert. Im weiteren Verlauf der Söhrestraße von Hausnummer 11-65 bildet die zweireihige Baumzeile im Übergang vom Straßenraum zu den Mehrfamilienhäusern die Grenze der Gesamtanlage. Im Südosten wird die Gesamtanlage im Übergang von der Söhrestraße zum Friedrich-Ebert-Ring durch drei giebelständige Doppelhausreihen mit dazugehörigen Freiflächen begrenzt. Im Südwesten umfasst die Gesamtanlage das Schulgebäude, im Nordosten die traufständige Zeilenbebauung beidseitig des Friedrich-Ebert-Rings.

Die als Gesamtanlage ausgewiesene Zeilenbebauung ist Bestandteil einer ursprünglich als Gartenstadt geplanten Siedlung, für die bereits 1919 eine städtebauliche Planung vorlag. 1938 wurden die Planungen für die Siedlung von dem Kasseler Architekten Hannsgeorg Oechler, einem Vertreter der tradionalistischen Stuttgarter Schule, in veränderter Form abgeschlossen. 1938/39 wurde mit dem Bau der ersten Häuser begonnen, die als Werkswohnungen für die Beschäftigten der Fieseler-Flugzeugwerke dienen sollten. Vorgesehen waren insgesamt ca. 2 000 Wohneinheiten für rund 12 000 Einwohner. Dazu wurden sowohl Mehrfamilien- wie auch Einfamilien- und Reihenhäuser zum Teil mit großen Gartengrundstücken für die Selbstversorgung errichtet. Das bis heute erhaltene Bild der Gesamtanlage ist das Ergebnis einer Bautätigkeit, die sich über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten erstreckte, denn auch nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs wurde in Lohfelden nach der Gesamtplanung von 1938 weitergebaut. In der dreigeschossigen, vom Straßenrand zurückgesetzten Bebauung entlang der Hauptstraße befindet sich im Erdgeschoss neben den portalartig betonten Haupteingängen der Laden- und Dienstleitungsbereich. Die Eingangsachsen werden durch Zwerchhäuser hervorgehoben. Auf der Gebäuderückseite sind die Durchgänge zu leicht vorspringenden Risaliten ausgebildet. Dem repräsentativen Charakter der Hauptstraße entsprechend wurden der Sockel aus bossierten Sandsteinquadern ausgeführt und die Fenstergewände der Ladenzone in profiliertem Sandstein gefasst. Im Übergang in die Söhrestraße befindet sich das 1951 errichtete Rathaus. Das an einer kleinen Platzsituation gelegene Gebäude leitet zu der geschlossenen Zeilenbebauung der Söhrestraße über. Die Mehrfamilienhäuser wurden als zweigeschossige Dreispänner konzipiert. Charakteristisch ist die Betonung der Eingangsachsen mit Risaliten oder Zwerchhäusern. Diese Zeilenbebauung endet städtebaulich mit dem traufständig errichteten Schulgebäude aus der Nachkriegszeit und setzt sich dann rechtwinklig im Verlauf des Friedrich-Ebert-Rings und des Röhrwegs fort.

Die Siedlung Lohfelden ist das Ergebnis eines planerischen Versuchs, den steigenden Wohnraumbedarf und die Wohnungsnot in Form einer Großsiedlung zu lösen.

Die Straßenzüge Am Alten Rathaus, Hauptstraße, Röhrweg, Söhrestraße und Friedrich-Ebert-Ring dokumentieren diese Entwicklung und besitzen von daher orts-, siedlungs- und sozialgeschichtliche Bedeutung. Die entstandenen Gebäude sind darüber hinaus historisches Zeugnis der städtebaulichen Planung in den 1930er Jahren. Der Häuserzeile an der Hauptstraße kommt zudem wegen ihrer reichen handwerklichen Gestaltung ein künstlerischer Wert zu.

Der Siedlungsbereich ist in der genannten Ausdehnung als Gesamtanlage nach § 2 Abs. 2 HDSchG zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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