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Zum Kern der kleinbürgerlichen, vorstädtischen Bebauung der "Pankratiusvorstadt" des ausgehenden 18. Jahrhunderts gehörte das eingeschossige Haus eines Tagelöhners, das hier 1818 im neugeschaffenen Brandkataster erfaßt wurde. 1863/64 wurde das Haus durch einen Weißbindergesellen zweistöckig, traufständig ausgebaut und um eine Reihe von Hofgebäuden erweitert. So ist mit der in schlichten Formen gehaltenen Anlage ein typischer Vertreter der Baukultur erhalten, die bis zur Gründerzeit das Viertel prägte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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