Welleröder Straße Ecke Graben/Wattenbachweg
Welleröder Straße
Leimsbergstraße
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Kassel, Landkreis
Söhrewald
Wattenbach
  • Gesamtanlage I
historischer Ortskern Wattenbach

Objekte innerhalb der Gesamtanlage

Am Gossenhof

1

Am Quentelberg

1-3

2

Graben

1-11

Kirchgasse

1-7, 9 (KD), 9a (KD)

2 (KD), 4 (KD)

Leimsbergstraße

1, 1a, 3-11

2-6, 8 (KD), 10 (KD), 10a, 12 (KD), 14

Poststraße

1-3

2-6

Trieschweg

1

Welleröder Straße

5, 9, 11, 17-23, 27, 31-39

2-6, 10-18, 22

Ausgehend von der Kirche entwickelte sich die historische Bebauung in Haufendorfform. Der Ortskern ist geprägt von kleinmaßstäblichen Hofstellen eines typischen Hutedorfs sowie von Bergbauarbeiter-, Handwerker- und Tagelöhnerhäusern. Entlang der Welleröder Straße entstanden Ende des 19. Jahrhunderts Siedlungshäuser der Bergbauarbeiter. Die historische Wegeführung ist weitgehend erhalten geblieben.

Den Siedlungsschwerpunkt der historischen Gesamtanlage bilden die Leimberg-, Post- und Welleröder Straße sowie die Kirchgasse, Am Quentelberg und am Graben. Die Bauten reichen bis zum ersten Drittel des 18. Jahrhunderts zurück (Am Gossenhof 1, Kirchgasse 2 und 9, Am Quentelberg 2, Welleröder Straße 16). Die anderen Fachwerkbauten stammen vorwiegend aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die historische Gesamtanlage wird in südlicher Richtung begrenzt durch die Hofanlagen der Welleröder Straße 1 und 2, in westlicher Richtung durch die Gebäude der Leimbergstraße 2, 4, 6, 10a, 11 und 14, über den Tagelöhnerhof Am Gossenhof 1 sowie am Graben 5, 7, 11 in nördlicher Richtung bis zur Welleröder Straße 22, 39 und Poststraße 3, 4, 6. In östlicher Richtung begrenzen der Quentelberg 3 und das östliche Ufer des Steinbachs bis zur Welleröder Straße die Gesamtanlage.

Die in der beschriebenen Ausdehnung genannte Gesamtanlage ist nach § 2 Abs. 3 HDSchG aus geschichtlichen Gründen schützenswert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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