VW-Werk, Haupttor
VW-Werk, Verwaltungsbau
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Kassel, Landkreis
Baunatal
Altenbauna
  • VW Werk Kassel
VW-Werk
Flur: 2, 4
Flurstück: 9/49, 77/2

1957 erwarb VW das ehemalige Gelände der Henschel Flugmotoren GmbH und legte den Grundstein für ein neues Werk, in dem Fahrzeugkomponenten gefertigt werden. Das Werk wurde 1958 in Betrieb genommen. In Auffassung, Architektur- und Formensprache ist es in eine Reihe mit den VW-Werken in Wolfsburg und Hannover zu setzen. Ein planender Architekt ist nicht bekannt, sodass anzunehmen ist, dass die Ausführung innerhalb der hauseigenen Bauabteilung anonymisiert wurde. Die Werksanlage ist in Nord-Südrichtung aufgestellt. Den Eingang bilden zwei gegenüberliegende zweigeschossige Haupttorgebäude, die mit großzügigen Fensterflächen und einem gerundeten Grundriss die Architektur der 1950er Jahre widerspiegeln. Die vier Werkshallen sind durch einen markanten, 1086 m langen Verwaltungsbau verbunden. Der viergeschossige Baukörper ist in einer Stahlbetonrahmenkonstruktion mit vorgeblendetem Ziegelmauerwerk ausgeführt. Die Fassade wird durch lange Fensterbänder gegliedert, die durch die leicht vorkragenden Treppenhäuser unterbrochen werden. In seiner Monumentalität ist der Baukörper in der Gesamtausdehnung für den Betrachter nicht mehr erfassbar; eine Gesamtübersicht ist nur aus der Vogelperspektive möglich. Weithin sichtbare Landmarken sind die drei aufragenden Schornsteine: der Gießereischornstein (100 m) und zwei Kraftwerkschornsteine (95 und 100 m) sowie der Schriftzug VOLKSWAGEN auf dem Verwaltungsgebäude.

Das Volkswagenwerk hat seit 1959 in der Region Baunatal und dem gesamten Landkreis Kassel entscheidende strukturelle Veränderungen hervorgerufen und ist von überregionaler geschichtlicher Bedeutung. Die die Landschaft weithin prägenden Formen des Verwaltungsgebäudes sind mit dem Haupteingang geschichtlich bedeutende und städtebaulich prägende Elemente und als solche erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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