Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ehemals freistehendes Wohnhaus mit zweieinhalb Geschossen, um 1843 für den Zimmermeister Georg Friedrich Mahr errichtet. Das große Anwesen wurde später vom Bauherrn selbst mit Miethäusern eng überbaut. Der schlichte biedermeierliche Landhaustyp aus den Anfängen der Martinsviertelbebauung - ein kubischer Baukörper mit weit vorgezogenem Dach - wird gekennzeichnet durch eine knappe achsensymmetrische, in ihrem sparsamen Umgang mit dem Ornament reizvolle Architektursprache. Die rechteckigen Fenster sitzen in scharfkantig begrenzten Wandflächen, das Obergeschoß ist dabei durch ein einfaches Überdachungsmotiv ausgezeichnet. Alle Fenster außer dem Halbrund im Giebel tragen gußeiserne Brüstungsgitter. Die ursprünglich den ländlichen Charakter unterstreichenden Fensterläden, die dieser unprätentiösen Gestaltung gleichzeitig als Schmuckform dienen, fehlen zumeist.
Im Hof erhalten eins von ehemals zwei reich gearbeiteten Gartenhäuschen in Fachwerk aus den 1860er Jahren. Die Gefache sind kunstvoll ausgemauert, Giebelfeld und Traufbretter mit gesägter Ornamentik geschmückt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |