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Die aus der Straßenflucht im Kreuzungsbereich von Hermann-Schafft-Straße und An der Stege gelegene Streckhofanlage wurde in zwei Bauabschnitten errichtet. Der nördliche ältere Gebäudeabschnitt ist datiert auf 1820. Zweigeschossige Rähmkonstruktion mit Mannfiguren an den Eckständern, zum Obergeschoss zeigt sich ein profilierter Geschossüberstand. Die Eckständer und Halsriegel sind mit Baum- und Rankmotiven verziert. Im hohen Sockelbereich befinden sich Eingänge zu den Kellerräumen. Die südliche Gebäudehälfte ist in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zu datieren. Die Eckständer sind mit Säulenmotiven verziert.
Die ehemalige Streckhofanlage aus dem 19. Jahrhunderts ist aufgrund städtebaulicher und ortsgeschichtlicher Bedeutung als mittelständige Hofanlage Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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