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Bescheidenes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, unmittelbar an den Meerbach gebaut, mit Massivsockel und Satteldach. Das Fachwerk völlig einfach, wahrscheinlich erste Hälfte des 19. Jhs. Der Eingang hofseitig. In dem Haus wohnte der Schuhmachermeister und letzte Nachtwächter Gronaus Heinrich Wolf (gest. 1962). Das kleine Häuschen ist Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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