Bahnhofstraße 18, Fabrik
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Kassel, Landkreis
Helsa
  • Bahnhofstraße 18
Fabrik
Flur: 3
Flurstück: 24

Auf dem angesprochenen Grundstück stand bis 1899 die Niedermühle. Nach deren Verkauf errichtete der Fabrikant Volmar aus Kassel hier eine Papierfabrik, die jedoch 1905 durch ein Feuer zerstört wurde. Erst 1913 wurde mit dem Wiederaufbau der Fabrikanlage begonnen. Im Ersten Weltkrieg wurde der Papierfabrikant zum Heereslieferanten für Futtermittel. Ab 1920 beherbergte das Gebäude eine Flachsfabrik, die jedoch nach nur fünf Jahren geschlossen wurde. Bis 1937 stand das Gebäude leer, dann erwarb der Melsunger Fabrikant Robert Braun das Gebäude und stellte ärztliche Bedarfsartikel her. 1939 wurden die Fabrikhallen vergrößert, es sollten Schützenpanzer montiert werden. Nach dem Krieg ließen die amerikanischen Truppen ihre Fahrzeuge in dem ehemaligen Rüstungsbetrieb reparieren. Seit 1948 wurden Tankfahrzeuge der Firma Esso in der Fabrik gewartet. Seit 1955 bis heute baut die Firma Esterer auf dem Gelände der ehemaligen Niedermühle Tankfahrzeuge für Flughäfen.

Bis heute erhalten haben sich der Backsteinbau der ehemaligen Papierfabrik, der auf 1913 zu datieren ist, und ein hoch aufragender Schornstein. Der dreigeschossige Baukörper steht unter einem Flachdach und gliedert sich in sechs Fensterachsen zu je zwei hohen eisernen Segmentbogenfenstern, die größtenteils im Original erhalten sind. Lisenen gliedern die Fassade regelmäßig.

Das Fabrikgebäude mit dem weithin sichtbaren Schornstein spiegelt die wechselvolle Geschichte der wirtschaftlichen Entwicklung in Helsa eindrucksvoll wider. Die Anlage ist aus wirtschaftsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal zu erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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