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Das 1891 eingeweihte Gemeindehaus der Martinsgemeinde wurde ebenso wie die schon früher errichtete Kirche durch eine Spende finanziert. Das eingeschossige, durch ein spitzes Satteldach in die Höhe gestreckte Gebäude mit großem Saal ist mit einer späteren westlichen Erweiterung weitgehend im alten Zustand erhalten. Die Fenster mit feinem Werksteinschmuck und vor allem das mit zierlichen Gauben und offenem Dachreiter malerisch angelegte Dach fanden ihre Entsprechung am ursprünglichen Kirchengebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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