Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das ehem. Ökumenische Gemeindezentrum ist eng mit dem stadtbildprägenden VW-Werk und dem Wandel Altenbaunas zum modernen Arbeits- und Wohnort verbunden. Für den 1973 eingeweihten Bau wählte man neben Siegfried Radtke den bereits namhaften Berliner Architekten Peter Lehrecke, der zuvor in Wolfsburg mit dem Gemeindezentrum "Arche" programmatisch zwischen VW-Werk und Innenstadt vermittelt hatte. Auch in Baunatal wurde die Kirche zeichenhaft modern an der Nahtstelle von Wohnen und Arbeiten, markanter Autofabrik und geplantem Neubaugebiet platziert.
Subtil fügt sich der flachgedeckte Riegel in die Hanglage, zugleich ablesbar in drei Nutzungs- und Bauzonen untergliedert: Verklinkerte Kuben mit langgestreckten Fensterbändern flankierend für jeweils der evangelischen und katholischen Gemeinde zugedachte Räume, diese überragend die betonsichtige, auch liturgisch bespielbare Halle mit großformatigen Fensterflächen. Das sich zeittypisch formal wie funktional zum Stadtraum öffnende Zentrum nutzt aktuell im Schwerpunkt die evangelische Gemeinde und die Stadt Baunatal als Stadtteilzentrum.
Baulich bezeugt das Zentrum - das Einzige seiner Art im Kasseler Raum - bis heute den 1973 innovativen Typus des Ökumenischen Gemeindezentrums, das gottesdienstliche wie soziale Arbeit beider Konfessionen unter einem Dach bündelte. Neben dieser liturgiegeschichtlichen Alleinstellung kommt ihm als historische Brücke vom VW-Werk zur neuen "Wohnstadt", als prägender öffentlicher Sonderbau des modernen Altenbauna eine hohe ortsgeschichtliche Bedeutung zu. Nicht zuletzt birgt Lehreckes - in der klaren norddeutschen Zwischenkriegsmoderne wurzelnde, sich auf der Höhe ihrer Zeit findende - Formensprache einen für die Region außergewöhnlichen künstlerischen Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |