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Die zweigeschossige Villa steht auf einem rustizierten Sockelgeschoss und wird von einem steilen Walmdach abgeschlossen. Das Gebäude wurde in den ausgehenden 1920er Jahren am Ortstrand in Anlehnung an den Heimatstil auf einem leicht ansteigenden Grundstück errichtet. Eine Treppe mit einem Geländer aus bossierten Sandsteinquadern bildet den repräsentativen Auftakt zur Eingangssituation. Die straßenseitige Fassade zeigt ein regelmäßiges Fensterraster, ein umlaufendes Gesims unterhalb der Fenster im Obergeschoss gliedert die Fassade horizontal. Die Holzfenster sind im Original erhalten. Während im Erdgeschoss die Repräsentationsräume untergebracht waren, befanden sich die Privaträume im Obergeschoss.
Die Villa ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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