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Traufständiges Fachwerkhaus vom Typus des Ernhauses mit Satteldach und mittigem Zwerchhaus in markanter Lage am Auftakt der Straße Königsfahrt. Inschriftlich 1727 datiert, dort auch Inschrift: "WO DER HERR NICHT DAS HAUS BAUET SO ARBEITEN UMSONST DIE DARAN BAUEN PSALM CXXVIIVI". Die zweigeschossige Rähmkonstruktion erhebt sich über niedrigem Sandsteinsockel. Regelmäßiges Fachwerk, das Obergeschoss der Traufseite über profilierter Geschossschwelle vorkragend.
Als Teil der ortsbildprägenden Bebauung und als Vertreter eines charakteristischen Haustypus für diese Kulturlandschaft ein Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |