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Ehemals freistehendes barockes Gartenhaus mit Mansarddach, um 1750 für den Kommerzienrat Philipp Angelus Sipmann errichtet. Der zweigeschossige, fünfachsige, nach Westen orientierte Bruchsteinbau dokumentiert zusammen mit dem Prinz-Georg-Palais die barocke Park- und Gartenkultur des 18. Jahrhunderts in Darmstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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