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Zweigeschossiges, völlig verschindeltes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Eingang an der westlichen Traufseite. Das wahrscheinlich um 1800 entstandene Gebäude steht giebelständig zur Straße, bietet aber mit seiner Breitseite eine wichtigen optischen Bezugspunkt aus dem dörflichen Straßenraum heraus. Dies geht auf die dem Meerbach folgende Straßenführung zurück, die am Ende des alten Ortskernes um das Haus einen Bogen macht. Das Haus ist deshalb von besonderem städtebaulichen, aber auch von siedlungsgeschichtlichem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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