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Lichtenbergstaße 43, 54
Wenckstraße 27-51; 34-60
Das recht geschlossene, einheitliche Bild einer kleinbürgerlichen gründerzeitlichen Straße vermittelt die 2 1/2- bis 3geschossige Bebauung im oberen Teil der Wenckstraße. Um 1890 entstanden, markiert sie den Beginn des Ausbaus im "Rhönringviertel"; 10 bis 15 Jahre trennen die schmalen, schlichtes Dekor auf Fenstergestaltung reduzierenden Fassaden von den mit reicherer Ornamentik geschmückten viergeschossigen Häusern im Viertel zur Zeit der schwindelhaften Bauspekulation.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |