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Blockhafter dreigeschossiger Klinkerbau von 1896 in dominierender Ecksituation. Hauptfassade zur Heinheimer Straße durch übergiebelten Mittelrisalit hervorgehoben. Reicher Fassadenschmuck in der der gründerzeitlichen Klinkerarchitektur eigenen Formensprache. Ausführung der Ornamente, Rahmungen und horizontalen Bänder in kontrastfarbenem Klinker und Sandstein. Einfriedung und Haustür mit schmiedeeisernem Gitterwerk erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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